Allgemeine Geschäftsbedingungen
DJ-Dienstleistungen, digitale Fotoboxen und Equipmentvermietung
Rene Lehmkuhl · Ringeler Str. 65 · 49525 Lengerich
[email protected] · 0170 9686092
01 · Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Rene Lehmkuhl, tätig unter der Bezeichnung „DJ René“, Ringeler Str. 65, 49525 Lengerich. Nachfolgend wird der Anbieter als „DJ René“ bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über DJ-Dienstleistungen und die Vermietung von Fotoboxen, Ton- und Lichttechnik sowie sonstigem Veranstaltungsequipment einschließlich der vereinbarten Zusatzleistungen.
Sie werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
02 · Angebot und Vertragsschluss
Das Angebot enthält insbesondere Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, Leistungsumfang, Leistungszeiten und Gesamtpreis.
Soweit das Angebot nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist, kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder durch Unterzeichnung erfolgen. Eine bloße Anfrage oder die Mitteilung der Verfügbarkeit stellt keine verbindliche Buchung dar.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer Vereinbarung. Zur Dokumentation sollen sie in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
03 · Leistungen und Musikwünsche
Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Leistungen. Ton- und Lichttechnik, Hintergrundmusik, Moderation, Fotobox und weitere Zusatzleistungen sind im vereinbarten Umfang enthalten. Aufbau- und Abbauzeiten sind von den musikalischen Leistungszeiten zu unterscheiden.
DJ René stimmt den musikalischen Rahmen mit dem Auftraggeber ab. Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine bestimmte Titelfolge oder die Wiedergabe eines bestimmten Titels wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird eine Musikwunsch-App bereitgestellt, können alle Gäste mit Zugang zur App Musikwünsche eintragen. Das Eintragen eines Wunsches begründet keinen Anspruch auf Wiedergabe. DJ René entscheidet unter Berücksichtigung des vereinbarten musikalischen Rahmens und des Veranstaltungsverlaufs, ob und wann ein Wunsch gespielt wird. Ausdrücklich vereinbarte Titel bleiben hiervon unberührt.
Technische Geräte dürfen durch funktional gleichwertige Geräte ersetzt werden, soweit vereinbarte Eigenschaften und Leistungsqualität nicht beeinträchtigt werden.
04 · Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer angegeben.
Fahrtkosten und sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurden. Bei kilometerabhängiger Abrechnung werden Kilometerpreis und zugrunde gelegte Fahrstrecke im Angebot angegeben.
Eine Anzahlung ist nur geschuldet, wenn Höhe und Fälligkeit ausdrücklich vereinbart wurden. Sie wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, frühestens jedoch nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, zu zahlen. Eine ausdrücklich vereinbarte abweichende Zahlungsregelung hat Vorrang. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
05 · Verlängerung der Veranstaltung
Eine Verlängerung über die vereinbarte Endzeit hinaus setzt eine Absprache mit dem Auftraggeber oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person voraus. Sie hängt von der Verfügbarkeit des DJs und den Vorgaben der Veranstaltungsstätte ab.
Für jede angefangene zusätzliche Stunde wird der im Angebot beziehungsweise in der Angebotsbestätigung vereinbarte Verlängerungsbetrag berechnet. Die erste zusätzliche Stunde beginnt mit Überschreiten der vereinbarten Endzeit. Auch eine nur teilweise genutzte weitere Stunde wird vollständig berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Wünsche einzelner Gäste begründen ohne entsprechende Vollmacht keine kostenpflichtige Verlängerung.
06 · Veranstaltungsort, Verpflegung und Übernachtung
Der Auftraggeber sorgt in Abstimmung mit DJ René für rechtzeitigen Zugang sowie für eine ausreichend große, trockene, standsichere und sichere Aufstellfläche. Die erforderliche Stromversorgung wird vorab abgestimmt.
Bekannte Zugangsbeschränkungen, Treppen, lange Transportwege, Lautstärkebegrenzungen, vorgeschriebene Endzeiten und sonstige relevante Vorgaben sind rechtzeitig mitzuteilen. Im Freien müssen Technik und Arbeitsplatz ausreichend vor Niederschlag, Feuchtigkeit und anderen Witterungseinflüssen geschützt sein. Die konkreten Voraussetzungen werden vorab vereinbart.
Der Auftraggeber stellt dem eingesetzten DJ während seiner Anwesenheit einschließlich Aufbau und Abbau kostenfrei alkoholfreie Getränke in einem dem Einsatz angemessenen Umfang sowie eine sättigende Mahlzeit bereit. Diese kann durch Teilnahme am Buffet oder eine gleichwertige Verpflegung erfolgen. Ein gesondertes Menü ist nicht erforderlich. Der Zeitpunkt wird abgestimmt.
Für weitere Mitarbeiter gilt eine Verpflegungspflicht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei reiner Vermietung ohne DJ-Leistung besteht diese Pflicht nicht.
Bei DJ-Einsätzen mit einer einfachen Fahrtstrecke von mindestens 100 km zwischen der Geschäftsadresse von DJ René in Lengerich und dem Veranstaltungsort stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Veranstaltungsortes bereit, beispielsweise ein Hotelzimmer. Maßgeblich ist die im Angebot angegebene Straßenentfernung. Die Unterkunft muss einen erholsamen Schlaf in einem eigenen Zimmer sowie Zugang zu einem Bad ermöglichen. Unterkunft, Übernachtungstermin und etwaige vom Auftraggeber zu erstattende Kosten werden vor Vertragsschluss im Angebot abgestimmt. Eine von DJ René selbst gebuchte kostenpflichtige Unterkunft wird nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Bei reiner Equipmentvermietung ohne DJ-Einsatz gilt diese Regelung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
07 · Stornierung und Terminverschiebung
Mit Vertragsschluss wird der Veranstaltungstermin beziehungsweise die vereinbarte Mietzeit verbindlich reserviert. Eine Stornierung soll möglichst frühzeitig in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, mitgeteilt werden. Für die zeitliche Einordnung ist der Zugang bei DJ René maßgeblich. Bei reiner Vermietung ist der vereinbarte Mietbeginn anstelle des Veranstaltungstermins maßgeblich.
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausgangsbeträge:
| Zugang vor dem Veranstaltungstermin | Ausgangsbetrag |
|---|---|
| Mehr als 60 Kalendertage | 30 % |
| 21 bis einschließlich 60 Kalendertage | 50 % |
| 20 Kalendertage oder weniger | 80 % |
Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Vergütung für die abgesagten Leistungen. Nicht beauftragte Verlängerungsstunden bleiben unberücksichtigt.
Von dem jeweiligen Ausgangsbetrag werden ersparte Aufwendungen und die durch eine Ersatzbuchung erzielten, auf den Ausfall anzurechnenden Einnahmen abgezogen. DJ René berücksichtigt diese Abzüge von sich aus und legt die Berechnung nachvollziehbar dar. Weitere gesetzlich vorgeschriebene Anrechnungen bleiben unberührt.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der berechnete Betrag entstanden ist. In diesem Fall entfällt beziehungsweise vermindert sich die Forderung entsprechend.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die berechtigte Stornierungsforderung angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.
Eine Terminverschiebung ist im gegenseitigen Einvernehmen und abhängig von der Verfügbarkeit möglich. Neuer Termin, etwaige Preisänderungen und die Anrechnung geleisteter Zahlungen werden ausdrücklich vereinbart. Ohne Vereinbarung bleibt es beim ursprünglichen Termin. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
08 · Krankheit und sonstiger Ausfall des DJs
Kann DJ René die Leistung wegen Krankheit oder eines anderen Hindernisses voraussichtlich nicht erbringen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
DJ René bemüht sich um einen fachlich geeigneten Ersatz-DJ. Eine persönliche Vertretung erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Ohne ausdrückliche Vereinbarung entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Kann die Leistung nicht erbracht werden, werden geleistete Zahlungen für ausfallende Leistungen erstattet. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
09 · Unvorhersehbare Ereignisse und Unmöglichkeit
Bei erheblichen Beeinträchtigungen durch unvorhersehbare Ereignisse informieren sich die Vertragsparteien unverzüglich und prüfen zumutbare Möglichkeiten einer Anpassung oder Verschiebung.
Bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit richten sich Leistungspflichten, Vergütung und Rückerstattung nach dem Gesetz. Die Bezeichnung als „höhere Gewalt“ begründet allein weder einen Anspruch auf vollständige Vergütung noch einen Ausschluss gesetzlicher Ansprüche.
10 · Lichttechnik, Nebeleffekte, Laser und Sicherheit
Der Einsatz von Nebel-, Haze-, Stroboskop- und Lasereffekten wird vorab mit dem Auftraggeber und der Veranstaltungsstätte abgestimmt. Der Auftraggeber teilt ihm bekannte Einschränkungen rechtzeitig mit. Die Freigabe der Veranstaltungsstätte ersetzt keine erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
DJ René setzt die Technik unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften, der Herstellerangaben und der örtlichen Bedingungen ein. Erforderliche Sicherheitsabstände und Schutzmaßnahmen werden eingehalten. Lasertechnik wird nur eingesetzt, wenn die für die jeweilige Laserklasse und Betriebsweise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Brandmeldeanlagen dürfen nicht eigenmächtig deaktiviert oder abgedeckt werden.
Ist ein sicherer und zulässiger Betrieb nicht gewährleistet, wird auf den betreffenden Effekt verzichtet oder dessen Einsatz unterbrochen. Soweit möglich, wird eine sichere Alternative abgestimmt. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Bei konkreter Gefahr für Personen oder Technik darf DJ René die betroffene Leistung im erforderlichen Umfang unterbrechen, beispielsweise bei eindringendem Wasser, unsicherer Stromversorgung, Gewalt oder erheblichen Eingriffen in die Technik.
Soweit die Situation es zulässt, wird der Auftraggeber zuvor informiert und erhält Gelegenheit zur Beseitigung der Gefahr. Danach wird die Leistung fortgesetzt, soweit möglich und zumutbar. Ein endgültiger Abbruch kommt in Betracht, wenn die Gefahr nicht beseitigt werden kann und die Fortsetzung unzumutbar ist. Ansprüche richten sich nach dem Gesetz; ein Abbruch begründet nicht automatisch den vollen Vergütungsanspruch.
11 · Digitale Fotobox und Onlinegalerie
Bei Buchung einer Fotobox ergeben sich Nutzungszeit, Ausstattung, Zubehör sowie Aufbau und Abbau aus dem Angebot. Die Fotobox erstellt digitale Bilder; Fotoausdrucke sind nicht enthalten. Die Bilder werden über eine Onlinegalerie bereitgestellt.
Bereitstellungszeitpunkt, Zugang und Verfügbarkeitsdauer der Galerie werden vor Vertragsschluss im Angebot oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Der Auftraggeber soll die gewünschten Bilder innerhalb der mitgeteilten Verfügbarkeitsdauer herunterladen und sichern.
Fotobox und Zubehör sind bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung zu verwenden. Eigenmächtige technische Änderungen und das Umstellen ohne Abstimmung sind zu unterlassen. Störungen und Beschädigungen sollen unverzüglich gemeldet werden. Gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen bleiben unberührt.
Die Haftung für Schäden und fehlendes Zubehör richtet sich nach dem Gesetz. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für sämtliche Schäden durch Gäste wird nicht vereinbart. Übliche Gebrauchsspuren sind kein ersatzpflichtiger Schaden.
Verarbeitung, Zugriffsberechtigungen, Bereitstellung und Löschung der Aufnahmen werden in gesonderten Datenschutzhinweisen erläutert. Eine Veröffentlichung für Werbezwecke erfolgt nur mit gesonderter wirksamer Einwilligung oder auf anderer gesetzlicher Grundlage. Eine Buchung enthält keine pauschale Einwilligung der Gäste.
12 · Vermietung von Technik und Equipment
Bei gesonderter Vermietung von Ton- und Lichttechnik, Fotoboxen oder sonstigem Veranstaltungsequipment werden Mietgegenstände, Zubehör, Mietbeginn und Mietende sowie Abholung, Lieferung, Rückgabe und gegebenenfalls Auf- und Abbau im Angebot festgelegt. Die Gegenstände bleiben Eigentum von DJ René.
DJ René übergibt die Mietgegenstände in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand und stellt die erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitshinweise bereit. Der Auftraggeber soll erkennbare Vorschäden und fehlendes Zubehör bei der Übergabe gemeinsam mit DJ René dokumentieren. Nicht dokumentierte oder erst später erkennbare Mängel können weiterhin geltend gemacht werden; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Auftraggeber verwendet die Mietgegenstände nur für den vereinbarten Zweck und beachtet die Einweisung und verständlichen Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Er sorgt im zumutbaren Umfang für Schutz vor Diebstahl, Feuchtigkeit und sonstigen vermeidbaren Schäden sowie bei eigener Abholung für einen geeigneten, gesicherten Transport. Eigenmächtige technische Veränderungen sind zu unterlassen. Eine Weitervermietung oder Überlassung an einen anderen Veranstalter bedarf der Zustimmung von DJ René. Die vereinbarte Nutzung durch Veranstaltungsgäste bleibt zulässig.
Störungen, Schäden und Verlust sind nach Bekanntwerden unverzüglich mitzuteilen. Bei konkreten Sicherheitsrisiken ist der Betrieb des betroffenen Gerätes einzustellen. Bei Diebstahl soll der Auftraggeber den Vorfall zusätzlich der Polizei melden. DJ René erhält, soweit gesetzlich erforderlich und zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Die Mietgegenstände sind einschließlich des überlassenen Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben oder für die vereinbarte Abholung bereitzuhalten. Eine Verlängerung setzt eine Vereinbarung und die Verfügbarkeit der Gegenstände voraus. Übliche Gebrauchsspuren durch vertragsgemäße Nutzung sind kein ersatzpflichtiger Schaden.
Für schuldhaft verursachte Schäden und Verluste haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Haftung für sämtliche Schäden durch Gäste, zufällige Schäden oder Diebstahl ohne eigenes Verschulden wird nicht vereinbart. Ersatzfähig sind nur gesetzlich geschuldete Schäden; Alter, Zustand und gegebenenfalls ein Vorteil durch Ersatz eines gebrauchten Gegenstands durch einen neuen werden berücksichtigt. Erforderliche zusätzliche Reinigungskosten können bei schuldhaft verursachter Verschmutzung über die vertragsgemäße Nutzung hinaus nach den gesetzlichen Regeln verlangt werden.
Bei Vorenthaltung nach Ende der Mietzeit kann DJ René für die tatsächliche Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung auf Grundlage der vereinbarten Miete nach § 546a BGB verlangen. Weitere Ansprüche richten sich nach dem Gesetz; eine doppelte Entschädigung für denselben Schaden erfolgt nicht. Eine vom Auftraggeber gewünschte vorzeitige Rückgabe beendet den Vertrag nicht automatisch. Gesetzliche Rechte und die Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie anderweitiger Vermietung bleiben unberührt.
Bei eigener Abholung übernimmt der Auftraggeber den Transport ab Übergabe und beachtet die mitgeteilten Transporthinweise. Bei vereinbarter Lieferung werden Zeitpunkt, Lieferort, Zugänglichkeit und Kosten vorab abgestimmt. Zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten aufgrund einer vom Auftraggeber schuldhaft verhinderten Übergabe können nur im gesetzlich zulässigen Umfang und anhand nachvollziehbarer tatsächlicher Mehrkosten berechnet werden. Eine automatische Kostenpflicht bei jedem erfolglosen Liefer- oder Abholversuch besteht nicht.
Geräte, deren Betrieb besondere Fachkenntnisse, Einweisungen oder gesetzliche Qualifikationen erfordert, dürfen nur von entsprechend geeigneten und, soweit erforderlich, qualifizierten Personen betrieben werden. Dies gilt insbesondere für Laser und sicherheitsrelevante Aufbauten. Die Vermietung ersetzt keine vorgeschriebenen Genehmigungen, Prüfungen oder Schutzmaßnahmen. Die jeweiligen Voraussetzungen und die Zuständigkeit für Auf- und Abbau werden vorab abgestimmt. Gesetzliche Pflichten von DJ René bleiben unberührt.
Eine Kaution ist nur geschuldet, wenn ihre Höhe und Fälligkeit vor Vertragsschluss vereinbart wurden. Sie wird nach Rückgabe und Prüfung unverzüglich abgerechnet und zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Ansprüche bestehen. Ein zurückbehaltener Betrag ist auf den zur Sicherung berechtigter Ansprüche erforderlichen Umfang beschränkt.
13 · Haftung und Eigenverschulden
DJ René haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.
Auch die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach dem Gesetz. Die Buchung allein begründet keine pauschale Haftung für das Verhalten sämtlicher Gäste.
Ein schuldhaftes Verhalten der geschädigten Person, insbesondere das Missachten verständlicher Sicherheitsanweisungen, das Überwinden von Absperrungen oder eigenmächtige Eingriffe in die Technik, wird bei der Beurteilung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Eine Minderung oder ein Entfallen der Haftung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und dem jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteil. Die gesetzlichen Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten von DJ René und die Haftung für schuldhaft verursachte Personen- und sonstige Schäden bleiben unberührt. Dies gilt auch für den Einsatz von Licht-, Nebel- und Lasertechnik.
Für Schäden am Eigentum des Auftraggebers oder der Veranstaltungsstätte, etwa bei Transport, Auf- und Abbau oder Betrieb der Technik, haftet DJ René nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Durchführung solcher Arbeiten schließt die Haftung nicht aus. Der Auftraggeber weist rechtzeitig auf empfindliche Oberflächen, Leitungen und sonstige ihm bekannte besondere Risiken hin. Schutzmaßnahmen und geeignete Transportwege werden abgestimmt. Ein Mitverschulden wird nur nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
Der Auftraggeber sorgt im Rahmen seiner Verantwortung als Veranstalter für einen sicheren Veranstaltungsablauf und informiert DJ René bei erkennbaren Gefahren. Bei öffentlichen oder entsprechend großen Veranstaltungen werden erforderliche Ordner oder Sicherheitsdienste und deren Zuständigkeiten vorab abgestimmt. Eine pauschale Haftung des Auftraggebers für jedes Fehlverhalten von Gästen oder eingesetztem Fremdpersonal entsteht dadurch nicht.
14 · Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen
DJ René kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber Foto- und Videoaufnahmen seiner Technik, des Aufbaus und des Veranstaltungsortes für die Darstellung seiner Leistungen auf seiner Website und seinen Social-Media-Profilen anfertigen und veröffentlichen. Voraussetzung ist, dass die Aufnahmen und ihre Nutzung rechtlich zulässig sind und erforderliche Freigaben der Veranstaltungsstätte beziehungsweise sonstiger Berechtigter vorliegen.
Bei solchen Aufnahmen werden erkennbare Personen und personenbezogene Details, etwa Namensschilder, Gästelisten oder private Nachrichten, vermieden oder vor einer Veröffentlichung wirksam anonymisiert. Rechte Dritter, das Hausrecht und die Privatsphäre der Beteiligten bleiben gewahrt.
Foto- oder Videoaufnahmen erkennbarer Personen für Werbezwecke werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und informierten Einwilligung der betroffenen Personen oder einer anderen im konkreten Fall tragfähigen gesetzlichen Grundlage angefertigt und veröffentlicht. Bei Minderjährigen werden erforderliche Einwilligungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls der Minderjährigen eingeholt.
Die Annahme des Angebots oder dieser AGB stellt keine Einwilligung in Personenaufnahmen dar. Der Auftraggeber kann nicht pauschal für sämtliche Gäste einwilligen. Eine Ablehnung hat keine Auswirkungen auf die gebuchten Leistungen.
Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, beispielsweise per E-Mail an [email protected], widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Weitere Informationen zu Verarbeitung und Veröffentlichung werden gesondert bereitgestellt.
15 · Gesetzliche Widerrufsrechte
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Bei DJ-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Veranstaltungstermin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Diese Ausnahme wird nicht pauschal auf jede gesonderte Vermietung von Fotoboxen oder anderem Equipment übertragen. Besteht für eine gebuchte Leistung ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die erforderlichen Informationen und das Muster-Widerrufsformular gesondert.
16 · Genehmigungen, GEMA und Versicherungen
Der Auftraggeber ist für die organisatorische Durchführung seiner Veranstaltung und die ihm als Veranstalter obliegenden Genehmigungen, Anmeldungen und behördlichen Auflagen verantwortlich. Dazu gehören, soweit erforderlich, die Zustimmung der Veranstaltungsstätte sowie Vorgaben zu Betriebszeiten, Lautstärke, Brandschutz, Fluchtwegen und Besucherzahl. Er teilt DJ René relevante Vorgaben rechtzeitig mit. Gesetzliche Pflichten von DJ René für seine eigenen Leistungen und Geräte bleiben unberührt.
Soweit die Veranstaltung eine GEMA-pflichtige öffentliche Musiknutzung beinhaltet und der Auftraggeber Veranstalter ist, übernimmt er die rechtzeitige Veranstaltungsanmeldung und die hierfür anfallenden Gebühren, sofern keine andere Zuständigkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Eine bereits bestehende Lizenz der Veranstaltungsstätte ist vorab auf ihre Geltung für die konkrete Veranstaltung zu prüfen. Tatsächlich private Feiern werden durch diese AGB nicht allein deshalb GEMA-pflichtig, weil ein DJ gebucht wird.
Eigene urheberrechtliche Pflichten von DJ René, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Lizenzierung selbst angefertigter Musikkopien für die öffentliche Wiedergabe, werden nicht auf den Auftraggeber übertragen. Kosten für zusätzliche, vom Auftraggeber gewünschte Rechte oder Leistungen werden nur bei vorheriger Vereinbarung berechnet.
Der Auftraggeber soll vorab prüfen, ob sein bestehender Versicherungsschutz die konkrete Veranstaltung und gegebenenfalls Schäden an gemieteten Gegenständen umfasst. Eine Veranstalterhaftpflicht oder besondere Versicherung für Mietgegenstände ist nur dann vertraglich vorgeschrieben, wenn Umfang und gegebenenfalls erforderlicher Nachweis vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurden. Allein die Buchung bei DJ René begründet keinen Versicherungsschutz für den Auftraggeber, seine Gäste oder Mietgegenstände.
Die Haftung der Beteiligten richtet sich unabhängig vom Bestehen oder der Leistung einer Versicherung nach dem Gesetz. Ansprüche gegen Versicherer werden durch diese AGB nicht pauschal an DJ René abgetreten. Schäden sollen unverzüglich gemeldet und, soweit zumutbar, dokumentiert werden; gesetzliche Rechte werden durch eine verspätete Meldung nicht pauschal ausgeschlossen.
17 · Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags und die Behandlung der entstandenen Lücke nach den gesetzlichen Bestimmungen.
